Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 351 Beitragserstattung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/351#abs-1 (1) Für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge gilt abweichend von § 26 Abs. 2 des Vierten Buches, daß sich der zu erstattende Betrag um den Betrag der Leistung mindert, der in irrtümlicher Annahme der Versicherungspflicht gezahlt worden ist. § 27 Abs. 2 Satz 2 des Vierten Buches gilt nicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/351#abs-2 (2) Die Beiträge werden erstattet durch
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 351 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 27.11.2002 – L 12 AL 51/02
- LSG Schleswig, 28.01.2011 – L 3 AL 6/10
- LSG Saarland, 25.05.2011 – L 2 KR 8/09
- LSG NRW, 22.09.2004 – L 12 AL 236/03
- LSG NRW, 05.07.2006 – L 12 AL 256/05Zitiert von 2
- BSG, 23.05.2017 – B 12 KR 9/16 R(Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger Taxiunternehmer - Anmeldung der Fahrer zur Sozialversicherung und Beitragsentrichtung zur Vortäuschung einer abhängigen Beschäftigung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Fehlen eines Rechtsgrundes für die geleistete Beitragszahlung - keine Anwendbarkeit des Rechtsgedankens des § 814 BGB - keine Zuständigkeit der Einzugsstelle für Erstattung von Beiträgen zur Pflegeversicherung)Zitiert von 91
Zuletzt entschieden
- LSG Bayern, 09.12.2024 – L 20 KR 389/22
- LSG Hamburg, 07.12.2023 – L 1 KR 28/23 D
- BVerfG, 22.05.2018 – 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12Transferzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in den Jahren 2005 und 2008 mit dem Gebot der Belastungsgleichheit bzgl Sozialabgaben (hier: Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) vereinbar - Rechtfertigung des Aussteuerungsbetrags gem § 46 Abs 4 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 30.07.2004 für das Jahr 2005 aufgrund des Systemswechsels im Bereich der Arbeitsförderung - fehlende Beitragssatzrelevanz des Eingliederungsbeitrags gem § 46 Abs 4 SGB 2 idf vom 22.12.2007 für das Jahr 2008Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 351 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.07.2016 Ausfertigung
§ 351 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1710)
BGBl. 2016 I S. 1710
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21.12.2008 Ausfertigung
§ 351 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I 2917)
BGBl. 2008 I S. 2917
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23.04.2004 Ausfertigung
§ 351 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. I 602 792)
BGBl. 2004 I S. 602
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